Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückgeben.
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet oder recycelt werden können. Gleichzeitig können einzelne Bestandteile Stoffe enthalten, die bei einer unsachgemäßen Entsorgung Mensch und Umwelt belasten.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektro- oder Elektronikgerät weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden muss.
Für die fachgerechte Rückgabe stehen Euch kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe sowie die gesetzlich vorgesehenen Rückgabemöglichkeiten im Handel zur Verfügung.
Elektroaltgeräte können im Rahmen unserer gesetzlichen Rücknahmepflichten auch an unserer Rücknahmestelle in Velen abgegeben werden.
Rückgabe beim Kauf eines Neugerätes.
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes könnt Ihr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurückgeben, wenn dieses im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt.
Kauft Ihr beispielsweise einen neuen Drucker, kann grundsätzlich ein entsprechendes Altgerät zurückgegeben werden.
Je nach Gerät, Größe und Art der Lieferung können unterschiedliche Rückgabewege gelten. Bei größeren Geräten empfehlen wir Euch deshalb, die Rückgabe bereits bei der Bestellung oder vorab mit Eurem persönlichen Ansprechpartner bei Wietholt abzustimmen.
So können wir gemeinsam klären, wie die Rückgabe oder gegebenenfalls Abholung des Altgerätes organisiert wird.
Kleine Elektroaltgeräte zurückgeben.
Bestimmte kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte können auch unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes kostenlos zurückgegeben werden.
Dies gilt für Altgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter ist.
Die gesetzliche Rücknahme ist auf bis zu drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt.
Für die Rückgabe bei Wietholt könnt Ihr Euch an unsere Rücknahmestelle in Velen wenden.
Batterien und Akkus richtig entsorgen.
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rückgabestelle zuzuführen.
Batterien und Akkus der Kategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kostenlos zurück.
Alternativ könnt Ihr Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen oder anderen hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abgeben.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Zusätzliche Kennzeichnungen können auf bestimmte enthaltene Stoffe hinweisen:
- Pb steht für Blei
- Cd steht für Cadmium
- Hg steht für Quecksilber
Batterien und Lampen vor der Rückgabe entfernen.
Enthält ein Elektroaltgerät Batterien, Akkus oder Lampen, die nicht fest im Gerät verbaut sind und ohne Beschädigung entnommen werden können, müssen diese vor der Abgabe grundsätzlich vom Altgerät getrennt werden.
Batterien und Akkus werden anschließend separat einer geeigneten Batteriesammlung zugeführt.
Besondere Vorsicht gilt bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus. Beschädigungen und Kurzschlüsse sollten unbedingt vermieden werden.
Auch entnehmbare Lampen sind vor der Rückgabe des Altgerätes zu entfernen und getrennt zu entsorgen.
Lampen und Leuchtmittel richtig entsorgen.
Viele Lampen und Leuchtmittel gelten als Elektroaltgeräte und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren
- weitere elektrische oder elektronische Leuchtmittel
Diese sollten über geeignete Sammel- oder Rücknahmestellen entsorgt werden.
Klassische Glüh- und Halogenlampen werden dagegen grundsätzlich nicht als Elektroaltgeräte im Sinne des ElektroG erfasst und können über den Restmüll entsorgt werden.
Persönliche und geschäftliche Daten löschen.
Elektro- und Elektronikgeräte können personenbezogene, geschäftliche oder andere vertrauliche Daten enthalten.
Das kann beispielsweise Computer, Tablets, Smartphones, Speichermedien sowie bestimmte Druck- und Multifunktionssysteme betreffen.
Für die Löschung personenbezogener Daten auf einem Altgerät seid Ihr als Endnutzer selbst verantwortlich.
Bitte stellt deshalb vor der Rückgabe sicher, dass persönliche, geschäftliche und vertrauliche Daten vollständig vom Gerät entfernt wurden.
Warum ist die getrennte Rückgabe wichtig?
In Elektrogeräten, Batterien und Akkus stecken viele wertvolle Rohstoffe. Durch eine getrennte Sammlung können Materialien zurückgewonnen und wieder in den Wertstoffkreislauf gebracht werden.
Gleichzeitig sorgt eine fachgerechte Entsorgung dafür, dass mögliche Schadstoffe nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Deshalb gilt grundsätzlich: Wenn Geräte noch genutzt, repariert oder weiterverwendet werden können, ist dies häufig die beste Lösung. Ist eine weitere Nutzung nicht möglich, sollten sie fachgerecht gesammelt und verwertet werden.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie Batterien und Akkus wird insbesondere durch folgende Vorschriften geregelt:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
Weitere Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten bieten außerdem die kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfe.